Allgemeine Informationen zur Fachoberschule

Die Fachoberschule (FOS) führt Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss innerhalb von zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 11 und 12) zum Fachabitur. Damit ist man zum Studium an Fachhochschulen berechtigt.

Die Fachoberschule vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische (Aus-)Bildung. Die fachpraktische Ausbildung (fpA) umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit in der Jahrgangsstufe 11. Das Praktikum ist dabei in Blöcke aufgeteilt, d. h. auf einen Praktikumsblock folgt jeweils ein Schulblock. Die Praktikumsstellen werden von der Schule verteilt. In der 12. Jahrgangsstufe gibt es keine fachpraktische Ausbildung mehr.

Absolventen der FOS 12, die im Fachabitur einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreichen, haben die Möglichkeit die 13. Klasse zu besuchen. Mit dem erfolgreichen Abschließen wird die fachgebundene Hochschulreife erreicht. Mit einer zweiten Fremdsprache erwirbt man die allgemeine Hochschulreife.
Die 13. Klasse der FOS wird in Freising in den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik und Wirtschaft geführt.

Für eine ausführliche und vollständige Beschreibung der Fachoberschule besuchen Sie bitte die Homepage des Bayerischen Kultusministeriums.

Viele Wege – ein Ziel. Mit der Fachoberschule zur Hochschulreife. Der Film (von Br-alpha) zeigt, wie das Lernen an einer Fachoberschule konkret aussieht.

Unsere Ausbildungsrichtungen

Um sich an der FOS für eine 11. Klasse anzumelden, gelten folgende Voraussetzungen:

Für Gymnasiasten:

Oberstufenreife des Gymnasiums (ohne Notenhürde!)

Für SchülerInnen mit mittlerer Reife (Realschule, Wirtschaftsschule, Mittelschule):

Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mind. 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.

SchülerInnen, die im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses in einem der Fächer Deutsch, Englisch (oder Ersatzfremdsprache) und Mathematik keine Note vorweisen können, müssen die Eignungsprüfung nach §7 Abs. 2 FOBOSO erfolgreich ablegen.

Wer die Zulassungsvoraussetzungen für die FOS erfüllt, kann sich für jede beliebige Ausbildungsrichtung anmelden.

Anmeldeverfahren: Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten!

1. Schritt: Online-Anmeldung FOS. Bitte vereinbaren Sie über das Anmeldeportal einen Termin für die persönliche Anmeldung.

2. Schritt: Persönliche Anmeldung in der Zeit von Montag, 26.02.2024 bis Freitag, 08.03.2024.

Bei der persönlichen Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Der unterschriebene Ausdruck der Online-Anmeldung (mit Datenschutzerklärung und Anmeldebestätigung)
  • Lichtbildausweis im Original und in Kopie
  • Zwischenzeugnis (2024) bzw. Abschlusszeugnis des mittleren Schulabschlusses im Original
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Passbild
  • Amtliches Führungszeugnis (nur für Bewerber, die nicht unmittelbar von einer öffentl. oder staatlich anerkannten Schule kommen)
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)im Original. Dokumentationshilfe bitte nicht ausfüllen!

Bitte beachten Sie:

  • Die Online-Anmeldung ohne persönliche Anmeldung ist nicht wirksam!
  • Überprüfen Sie Ihre E-Mailadressen und Telefonnummer unbedingt auf Gültigkeit/Schreibweise.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler bitte nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit Einverständniserklärung der Eltern

Für weitere Fragen:

Hier können Sie das Datenblatt „Wichtige Termine und Hinweise“ herunterladen

Öffnungszeiten des Sekretariats während des Anmeldezeitraums:

Montag bis Mittwoch: 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr

Die Ausbildung an der Beruflichen Oberschule sieht einen starken Bezug zur beruflichen Praxis vor. Praktische Erfahrungen werden an der Fachoberschule im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe erworben.

 

Ziele der fpA:
Persönlichkeitsbildung (Teamfähigkeit, Problemerkennung, Arbeitsorganisation, …)
Verbindung von Theorie und Praxis
Studien- und Berufsorientierung

Allgemeine Information für SchülerInnen und Eltern zur fpA: Schülerinfoblatt

Für die fpA wird eine Note gebildet, die in den Zeugnissen der 11. Klasse und im Fachabiturzeugnis erscheint. Die Note für die fpA zählt 5 % des Fachabiturschnittes. Das Bestehen der Probezeit bzw. der 11. Klasse setzt das Bestehen der fpA voraus (näheres siehe Schülerinfoblatt oben).

Die fachpraktische Ausbildung (fpA) setzt sich aus den Teilbereichen „Fachpraktische Tätigkeit“ (fpT), „fachpraktische Anleitung“ (fpAnl) und „fachpraktische Vertiefung“ (fpV) zusammen.

 

Ansprechpartner:
Schulbeauftragte für das Praktikum: Julia Balling

Email: fpa@fosbosfreising.de

 

1. Fachpraktische Tätigkeit (fpT)

Die fachpraktische Tätigkeit erfolgt in Blockform von unterschiedlicher Dauer in Betrieben der Verwaltung, in sozialen Einrichtungen oder in schuleigenen Werkstätten im Wechsel mit dem allgemeinen und fachtheoretischen Unterricht an der Schule. Dieser Wechsel von Theorie und Praxis bietet vor allem im fachtheoretischen Unterricht die Möglichkeit, auf praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zurückzugreifen.
Die fachpraktische Tätigkeit umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit in der Jahrgangsstufe 11. Die zeitliche Dauer während der Praktikumswochen entspricht in etwa einer Vollzeitbeschäftigung.

Die Praktikumsplätze werden von der Schule zugewiesen (gelenktes Schulpraktikum)

Auslandspraktikum

Vier Wochen der fachpraktischen Tätigkeit können auch im europäischen Ausland absolviert werden. Flug, Unterbringung und Verpflegung müssen dabei selbst bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Raphaela Linner.

 

2. Fachpraktische Anleitung (fpAnl)

Die fachpraktische Anleitung dient der Vorbereitung, Begleitung und Aufarbeitung sowie der Reflexion der Erfahrungen bzw. Tätigkeiten im Praktikum und der Berufsfindung.

Dies erfolgt durch Praxisanleitungen (Reflexion der Praktikumserfahrungen, Referate zur fpA …), Exkursionen (Berufsinformationszentrum, Bewerbertraining, Betriebsbesichtigungen …), Berichte zur fpA, Portfolio usw.

 

3. Fachpraktische Vertiefung (fpV)

Die fachpraktische Vertiefung dient dem Erwerb von ergänzenden praxisrelevanten Kompetenzen. Dabei sollen die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der fachpraktischen Tätigkeit in den Unterricht eingebunden werden. Der Unterricht erfolgt in der Schule während der Praktikumszeit.

 

Ausbildungsinhalte:
Hier finden Sie die Inhalte der neuen Lehrpläne fpA.

Am Ende der 12. Klasse müssen sich alle SchülerInnen der FOS der Fachhochschulreifeprüfung unterziehen. Die Prüfungen finden in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Profilfach (Pädagogik/Psychologie, Physik oder Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen) statt. Mit dem erfolgreichen Bestehen wird die Jahrgangsstufe mit dem Zeugnis der (allgemeinen) Fachhochschulreife abgeschlossen. Der Abschluss der Fachhochschulreife nach der 12. Klasse der FOS wird umgangssprachlich auch als Fachabitur bezeichnet. Dies berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, auch Fachhochschule (FH) genannt. Je nach Wahl des Studienganges kann ein mindestens sechswöchiges Praktikum bis zum Beginn des Semesters vorausgesetzt werden. Informationen darüber müssen an den jeweiligen Fachhochschulen eingeholt werden.
Nach dem Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften gibt es die Möglichkeit an eine Universität zu wechseln. In einigen Bundesländern kann dieser Wechsel auch mit dem bestandenen Grundstudium der Fachhochschule erfolgen. In diesem Falle wird zusätzlich eine fachgebundene Hochschulreife erworben.

SchülerInnen mit einem Notenschnitt von 3,0 (oder besser) haben die Möglichkeit in die 13. Klasse der FOS zu besuchen.
Für die SchülerInnen beginnt dabei unmittelbar nach den Prüfungen zur Fachhochschulreife das Seminarfach.

Am Ende der 13. Klasse unterziehen sich die SchülerInnen erneut den Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Profilfach (Pädagogik/Psychologie, Physik oder Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen). Mit dem erfolgreichen Bestehen erwerben die SchülerInnen die fachgebundene Hochschulreife, die zum Studium an Universitäten ausschließlich in der Fachrichtung der Fachoberschule (Sozialwesen, Technik, Wirtschaft) berechtigt. So befähigt zum Beispiel ein Abschluss der FOS 13 in der Fachrichtung Wirtschaft (ohne zweite Fremdsprache) auch zu einem Lehramtsstudium mit der Fächerverbindung Informatik/Wirtschaftswissenschaften oder einem Universitätsstudium der Volks- und Betriebswirtschaftslehre.

Der Abschluss der 13. Klasse vermittelt in Zusammenhang mit einer zweiten Fremdsprache (Latein, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Russisch) die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zum Studium an allen deutschen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) berechtigt.

Der Nachweis der zweiten Fremdsprache erfolgt durch:

  • Erfolgreiche Belegung des Faches Französisch oder Spanisch oder Latein an der FOS Freising in den Jahrgangsstufen 12 und 13.
  • Belegung von vier Jahren Französisch an der Realschule und einer Endnote von mindestens 4 im Zeugnis der 10. Klasse.
  • Über weitere Möglichkeiten informiert Sie unsere Beratungslehrkraft (beratung@fosbosfreising.de).

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