Allgemeine Informationen zur Berufsoberschule

Die Berufsoberschule (BOS) führt Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung oder Berufserfahrung in zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 12 und 13) zum fachgebundenen Abitur, mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zum allgemeinen Abitur. In der Jahrgangsstufe 12 kann das Fachabitur erworben werden. Die Berufsoberschule vermittelt eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. Wir führen in Freising die Ausbildungsrichtungen Technik und Wirtschaft.

Das Fachabitur berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen für angewandt Wissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland. BewerberInnen, die keine oder eine der gewählten Ausbildungsrichtung nicht entsprechende fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben, müssen vor Studienbeginn an Fachhochschulen in Bayern eine mindestens sechswöchige auf die jeweilige Fachrichtung bezogene Vorpraxis nachweisen.
Das Fachabitur berechtigt je nach Ausbildungsrichtung zu den untenstehenden Studiengängen an Hochschulen. In Bayern richten sich diese Studienberechtigungen nach der Qualifikationsverordnung, in den anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. November 1976 i.d.F. vom 16. Juni 2000. Das durch den Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erlangte allgemeine Abitur berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Universitäten.

Ausführliche Informationen zur Berufsoberschule finden Sie auf der Hompage des Bayerischen Kultusministeriums.

Wirtschaft
Technik

Um sich an der BOS für eine Ausbildungsrichtung anzumelden gelten folgende Voraussetzungen:

1. Schulische Aufnahmevoraussetzung ist der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses. Zeugnisse staatlich nicht anerkannter privater Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise.

2. Berufliche Aufnahmevoraussetzung ist

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinn des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder
  • eine schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung oder
  • eine bestandene Anstellungsprüfung in einer Laufbahn des mittleren oder gehobenen Dienstes oder
  • eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit. Der beruflichen Tätikeit steht die Betreuung oder Pflege eines Angehörigen gleich.

Die Aufnahme erfolgt in die Ausbildungsrichtung, für die die Berufsausbildung oder Berufserfahrung einschlägig ist. In eine der beruflichen Vorbildung nicht entsprechende Ausbildungsrichtung kann nur aufgenommen werden, wer zusätzlich eine für die angestrebte Ausbildungsrichtung einschlägige mindestens einjährige Berufstätigkeit in Vollzeitbeschäftigung oder das erfolgreiche Durchlaufen einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule nachweist.

3. Die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule wird nachgewiesen durch

  • die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums (ohne Notenhürde) oder
  • einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder
  • den Vorkurs der BOS oder eine erfolgreich besuchte (vgl. §7 Abs. 2 FOBOSO) Vorklasse oder
  • eine erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung nach §7 Abs. 3 FOBOSO.

Aufnahme in den Vorkurs der BOS

Vor dem Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 kann man die bis zum mittleren Schulabschluss erworbenen Kenntnisse in freiwillig zu besuchenden halbjährigen Vorkursen auffrischen. Der Unterricht findet ab Februar Mo., Mi und Do. jeweils abends statt. Er umfasst die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.

In den Vorkurs können nur BewerberInnen aufgenommen werden, die die schulischen und beruflichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule erfüllen; sie können sich auch im letzten Jahr der Berufsausbildung oder Berufserfahrung befinden.

Aktuelle Informationen für den Vorkurs finden Sie hier zum Herunterladen.

Zum Anzeigen bzw. Ausdrucken der Informationen wird der kostenlose Acrobat Reader benötigt.

Aufnahme in die Vorklasse

Absolventinnen und Absolventen mit dem mittlerem Schulabschluss an beruflichen Schulen wird der freiwillige Besuch der Vorklasse der Berufsoberschule empfohlen. In die Vorklasse werden nur SchülerInnen aufgenommen mit folgenden mittleren Schulabschlüssen:

  • Abschlusszeugnis der Mittelschule (M10)
  • Quabi
  • mittlerer Schulabschluss der Berufsschule
  • Abschlusszeugnis der Wirtschaftsschule ohne das Fach Mathematik
  • Wer keinen mittleren Schulabschluss besitzt, kann diesen durch den erfolgreichen Besuch der Vorklasse erwerben. Bedingung: Die Aufnahmeprüfung wird in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik entsprechend §7 Abs. 2 FOSBOSO erfolgreich absolviert. Prüfungsstoff: Hauptschule 9 Klasse!


Probezeit

Die endgültige Aufnahme in die Berufsoberschule ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die bis zum 15. Dezember dauert. Wer in allen Fächern im Zeugnis des Vorkurses oder der Vorklasse mindestens 7 Punkte erzielt, unterliegt bei unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch in der Jahrgangsstufe 12 nicht der Probezeit.

Anmeldeverfahren: Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten!

1. Schritt: Online-Anmeldung BOS. Bitte vereinbaren Sie über das Anmeldeportal einen Termin für die persönliche Anmeldung.

2. Schritt: Persönliche Anmeldung in der Zeit von Montag, 26.02.2024 bis Freitag, 08.03.2024.

Bei der persönlichen Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen.

  • Der unterschriebene Ausdruck der Online-Anmeldung (mit Datenschutzerklärung und Anmeldebestätigung)
  • Lichtbildausweis im Original und in Kopie
  • Zeugnis des mittleren Schulabschlusses im Original
  • Nachweis der beruflichen Vorbildung
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Passbild
  • Amtliches Führungszeugnis (nur für Bewerber, die nicht unmittelbar von einer öffentl. oder staatlich anerkannten Schule kommen)
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)im Original. Dokumentationshilfe bitte nicht ausfüllen!

Bitte beachten Sie:

  • Die Online-Anmeldung ohne persönliche Anmeldung ist nicht wirksam!
  • Überprüfen Sie Ihre E-Mailadresse und Telefonnummer auf Gültigkeit/Schreibweise.
  • Verzichten Sie bei der Abgabe Ihrer Unterlagen auf eine Begleitperson

Für weitere Fragen:

Hier können Sie das Datenblatt „Wichtige Termine und Hinweise“ herunterladen


Öffnungszeiten des Sekretariats während des Anmeldezeitraums:

Montag bis Mittwoch: 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12.30 Uhr

Am Ende der 12. Klasse können sich alle SchülerInnnen der BOS der Fachhochschulreifeprüfung unterziehen. Die Prüfungen finden in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Profilfach (Physik oder Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen) statt. Mit dem erfolgreichen Bestehen wird die Jahrgangsstufe mit dem Zeugnis der (allgemeinen) Fachhochschulreife abgeschlossen. Der Abschluss der Fachhochschulreife nach der 12. Klasse der BOS wird umgangssprachlich auch als Fachabitur bezeichnet. Dies berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, auch Fachhochschule (FH) genannt. Je nach Wahl des Studienganges kann ein mindestens sechswöchiges Praktikum bis zum Beginn des Semesters vorausgesetzt werden. Informationen darüber müssen an den jeweiligen Fachhochschulen eingeholt werden.
Nach dem Studium an einer Hochschule für angewandt Wissenschaften gibt es die Möglichkeit an eine Universität zu wechseln. In einigen Bundesländern kann dieser Wechsel auch mit dem bestandenen Studium der Fachhochschule erfolgen. In diesem Falle wird zusätzlich eine fachgebundene Hochschulreife erworben.

SchülerInnen, die ihr Fachabitur bestanden (oder im Jahresfortgang höchstens einmal die Note 5) haben, haben die Möglichkeit in die 13. Klasse der BOS vorzurücken.
Für die SchülerInnen beginnt dabei unmittelbar nach den Prüfungen zur Fachhochschulreife das Seminarfach.

Am Ende der 13. Klasse unterziehen sich die SchülerInnen erneut den Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Profilfach (Physik oder Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen). Mit dem erfolgreichen Bestehen erwerben die SchülerInnen die fachgebundene Hochschulreife, die zum Studium an Universitäten ausschließlich in der Fachrichtung der Fachoberschule (Sozialwesen, Technik, Wirtschaft) berechtigt. So befähigt zum Beispiel ein Abschluss der BOS 13 in der Fachrichtung Wirtschaft (ohne zweite Fremdsprache) auch zu einem Lehramtsstudium mit der Fächerverbindung Informatik/Wirtschaftswissenschaften oder einem Universitätsstudium der Volks- und Betriebswirtschaftslehre.

Der Abschluss der 13. Klasse vermittelt in Zusammenhang mit einer zweiten Fremdsprache (Latein, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Russisch) die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zum Studium an allen deutschen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) berechtigt.

Der Nachweis der zweiten Fremdsprache erfolgt durch:

  • Erfolgreiche Belegung des Faches Französisch oder Spanisch oder Latein an der FOS Freising in den Jahrgangsstufen 12 und 13.
  • Belegung von vier Jahren Französisch an der Realschule und einer Endnote von mindestens 4 im Zeugnis der 10. Klasse.
  • Über weitere Möglichkeiten informiert Sie unsere Beratungslehrkraft (beratung@fosbosfreising.de).

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