Um sich an der BOS für eine Ausbildungsrichtung anzumelden gelten folgende Voraussetzungen:
1. Schulische Aufnahmevoraussetzung ist der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses. Zeugnisse staatlich nicht anerkannter privater Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise.
2. Berufliche Aufnahmevoraussetzung ist
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eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinn des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder
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eine schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung oder
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eine bestandene Anstellungsprüfung in einer Laufbahn des mittleren oder gehobenen Dienstes oder
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eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit. Der beruflichen Tätikeit steht die Betreuung oder Pflege eines Angehörigen gleich.
Die Aufnahme erfolgt in die Ausbildungsrichtung, für die die Berufsausbildung oder Berufserfahrung einschlägig ist. In eine der beruflichen Vorbildung nicht entsprechende Ausbildungsrichtung kann nur aufgenommen werden, wer zusätzlich eine für die angestrebte Ausbildungsrichtung einschlägige mindestens einjährige Berufstätigkeit in Vollzeitbeschäftigung oder das erfolgreiche Durchlaufen einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule nachweist.
3. Die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule wird nachgewiesen durch
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die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums (ohne Notenhürde) oder
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einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder
- den Vorkurs der BOS oder eine erfolgreich besuchte (vgl. §7 Abs. 2 FOBOSO) Vorklasse oder
- eine erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung nach §7 Abs. 3 FOBOSO.
Aufnahme in den Vorkurs der BOS
Vor dem Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 kann man die bis zum mittleren Schulabschluss erworbenen Kenntnisse in freiwillig zu besuchenden halbjährigen Vorkursen auffrischen. Der Unterricht findet ab Februar Mo., Mi und Do. jeweils abends statt. Er umfasst die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.
In den Vorkurs können nur BewerberInnen aufgenommen werden, die die schulischen und beruflichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule erfüllen; sie können sich auch im letzten Jahr der Berufsausbildung oder Berufserfahrung befinden.
Aktuelle Informationen für den Vorkurs finden Sie hier zum Herunterladen.
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Aufnahme in die Vorklasse
Absolventinnen und Absolventen mit dem mittlerem Schulabschluss an beruflichen Schulen wird der freiwillige Besuch der Vorklasse der Berufsoberschule empfohlen. In die Vorklasse werden nur SchülerInnen aufgenommen mit folgenden mittleren Schulabschlüssen:
- Abschlusszeugnis der Mittelschule (M10)
- Quabi
- mittlerer Schulabschluss der Berufsschule
- Abschlusszeugnis der Wirtschaftsschule ohne das Fach Mathematik
- Wer keinen mittleren Schulabschluss besitzt, kann diesen durch den erfolgreichen Besuch der Vorklasse erwerben. Bedingung: Die Aufnahmeprüfung wird in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik entsprechend §7 Abs. 2 FOSBOSO erfolgreich absolviert. Prüfungsstoff: Hauptschule 9 Klasse!
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